Gemeinderat
Der Einwohnergemeinderat ist die Exekutive der Gemeinde und besteht aus sieben Mitgliedern. Eine Amtsdauer beträgt vier Jahre, dann finden jeweils Gesamterneuerungswahlen an der Urne statt.
Die Gemeinderäte erfüllen ihre Aufgaben im Nebenamt. Jedes Ratsmitglied steht einem Departement vor; seine Befugnisse richten sich nach der Kantonsverfassung und der Gemeindeordnung.
Der Gemeinderat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach aussen. Er vollzieht die Gemeindebeschlüsse und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, soweit dafür nicht die Gemeindeversammlung zuständig ist oder die Beschlussfassung an der Urne erfolgt.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | |||
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Legislaturprogramm_2023-2027.pdf (PDF, 671.71 kB) | Download | 1 | Legislaturprogramm_2023-2027.pdf |