Gelegenheitswirschaft
Bitte füllen Sie das Formular "Gesuch zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft" vollständig aus und reichen Sie es mind. 60 Tage vor der Veranstaltung bei uns ein. Beachten Sie auch, dass für eine allfällige Raumbenützung eine separate Reservation gemacht werden muss.
Formulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder direkt hier ausgedruckt werden: Formular Gelegenheitswirtschaft
Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden.
Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung regelt die Gastgewerbegesetzgebung des Kantons Obwalden.
Alkoholabgabeverbot an Jugendliche:
Die Abgabe von nicht gebrannten alkoholhaltigen Getränken (Bier, Wein etc.) an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten (Art. 18 Abs. 1 Gastgewerbegesetz).
An Jugendliche unter 18 Jahren ist die Abgabe von gebrannten Wassern (Schnaps) und von Getränken, die gebrannte Wasser enthalten, verboten (Art. 41 Alkoholgesetz).
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 676 77 00 | gemeinde@giswil.ow.ch |