Gastwirtschaftsbewilligung
Die Bewilligung lautet auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.
Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung regelt die Gastgewerbegesetzgebung des Kantons Obwalden.
Gastgewerbegesetz vom 8. Juni 1997: http://gdb.ow.ch/frontend/versions/104
Gastgewerbeverordnung vom 3. Juli 1997: http://gdb.ow.ch/frontend/versions/660
Wer sich um eine Bewilligung bewirbt, muss handlungsfähig sein und die Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung der Gastwirtschaft erfüllen.
Für die Erteilung der Gastwirtschaftsbewilligung wird gestützt auf die kantonale Gastgewerbeverordnung eine einmalige Gebühr erhoben.
Gesuche um Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung sind mittels Gesuchsformular „Gesuch Gastwirtschaft“ (siehe Dokumente) an die Gemeindeverwaltung Giswil, Bahnhofplatz 1, Postfach, 6074 Giswil, einzureichen.
Zugehörige Objekte
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Gesuch Gastwirtschaft (PDF, 858.56 kB) | Download | 0 | Gesuch Gastwirtschaft |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 676 77 00 | gemeinde@giswil.ow.ch |