Todesfall

Todesfall im Spital oder im Heim

Die Spitalleitung oder die Heimleitung meldet den Todesfall dem Zivilstandsamt Obwalden. In diesem Fall kann das Familienbüchlein direkt dem kantonalen Zivilstandsamt Zivilstandsamt Obwalden  oder bei der Gemeindekanzlei Giswil zur Eintragung des Todesfalls abgegeben werden.

Todesfall zu Hause

Benachrichtigen Sie einen Arzt. Bei Abwesenheit ihres Hausarztes, rufen Sie bitte den Notfallarzt. Auskunft über den diensthabenden Arzt gibt Tel. Nr. 1811 oder die Polizei 117.

Bitte melden Sie den Todesfall innert zwei Tagen persönlich bei der Einwohnerkanzlei Giswil oder dem Zivilstandsamt Obwalden an. Bringen Sie dazu das Original der ärztlichen Todesbescheinigung und das Familienbüchlein der verstorbenen Person sowie einen gültigen Ausweis der anmeldenden Person (Pass oder Identitätskarte) mit.

Todesfall infolge eines Unfalls

Benachrichtigen Sie die Polizei Tel. 117. Die Polizei meldet den Todesfall dem Zivilstandsamt Obwalden.

Sie können den Tod im Familienbüchlein/Familienausweis kostenlos eintragen lassen. Zuständig hierfür ist das Zivilstandsamt am Todesort oder am Heimatort.

Einwohnerinnen und Einwohner von Giswil, welche ausserhalb von Obwalden verstorben sind

Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Zivilstandsamt. Sie finden die Liste mit den Kontaktangaben hier: https://www.e-service.admin.ch/competency/reports/civilRegistry/pdf 

Weitere Auskünfte

Für Fragen rund um die Beerdigung sind das zuständige Pfarramt oder die Gemeindekanzlei zuständig.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

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