Gemeindeversammlungen
Die Stimmabgabe an der Gemeindeversammlung erfolgt durch das Handmehr. Über den behördlichen Antrag wird nur abgestimmt, wenn ein Änderungs-, Verwerfungs- oder Rückweisungsantrag gestellt wurde oder wenn der Versammlungsleiter oder der Einwohnergemeinderat ausnahmsweise die Abstimmung verfügt.
Ort
Kulturhalle / Turnhalle 1Schulhausplatz 4
6074 Giswil
Aufgaben
- Festsetzung der Zahl der Gemeinderäte
- Wahl des Gemeindepräsidiums
- Wahl des Vizepräsidiums
- Wahl von Rechnungsprüfungskommission und Gemeindeweibel
- Genehmigung der Gemeinderechnung und des Voranschlages
- Festsetzung des Steuerfusses
Kompetenzen
Beschlussfassung über Anträge des Einwohnergemeinderates und der Stimmbürger
Einbürgerung von Ausländern
Voraussetzungen
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