Gemeindewappen von Giswil Beschreibung Was ist von den Herren von Hunwil in Giswil und Obwalden geblieben - ausser einigen alten Urkunden und lücken- und fehlerhaften Darstellungen in Geschichtsbüchern?
Verwendung für Private Die Wappenschutzgesetzgebung schützt Bürgerinnen und Bürger vor missbräuchlicher Verwendung von hoheitlichen Zeichen. Dadurch darf das Gemeindewappen nur in bestimmten Ausnahmefällen verwendet werden. Dies ist in folgenden Fällen ohne Bewilligung möglich: - als Abbildung in Wörterbüchern, Nachschlagewerken, wissenschaftlichen und ähnlichen Werken - bei der Ausschmückung von Festen und Veranstaltungen - bei der Ausschmückung von kunstgewerblichen Gegenständen wie Bechern, Wappenscheiben und Gedenkmünzen für Feste und Veranstaltungen Darüber hinaus ist die Verwendung des Gemeindewappens ausschliesslich der Gemeinde vorbehalten. Die Verwendung durch Private beispielsweise in Flyern, Inseraten, als Aufdruck auf Kleidungsstücken und Werbematerialien etc. ist nicht gestattet. Die Gemeinden haben aber die Möglichkeit, den Gebrauch ihres Wappens zu bewilligen, wenn keine Verwechslungsgefahr mit der hoheitlichen Funktion der Gemeinde besteht, der Gebrauch nicht irreführend ist oder gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstösst, z.B. für ideelle Zwecke. Beabsichtigen Sie, das Gemeindewappen zu verwenden, z.B. als Verein, gemeinnützige Organisation etc., können Sie gerne ein Gesuch mit Beschreibung des Verwendungszwecks elektronisch (gemeinde@giswil.ow.ch) oder in Papierform an die Gemeindekanzlei einreichen. |
292_Wappen_Giswil.pdf (PDF, 19.34 kB) |