Gemeindewappen von Giswil


Beschreibung

Was ist von den Herren von Hunwil in Giswil und Obwalden geblieben - ausser einigen alten Urkunden und lücken- und fehlerhaften Darstellungen in Geschichtsbüchern?
Zum einen das heutige Gemeindewappen Giswils! Das sogenannte Vogtsche Urbar von circa 1499 im Stiftsarchiv Luzern zeigt als Wappen des Dinghofes Giswil den bekannten schwarzen Hund in weissem Feld. Bereits dieses uralte Wappenbild scheint aber auf einer Verwechslung zu beruhen. Seine Entstehung geht vermutlich auf das Familienwappen der Hunwil zurück. Zwar zeigten die erhaltenen Hunwil-Siegel deutlich einen Wolf als Wappentier. Doch ist eine spätere Umdeutung in einen Hund, gestützt auf die volksetymologische Namendeutung Hunwil = Hundwil naheliegend. Hingegen entsprechen Form und Farbe des alten Dinghofwappens - bis auf das fehlende Halsband - genau dem Wappen der Abtei Murbach, welcher das Kloster Luzern unterstellt war.

Und geblieben sind zum andern - der „Hunwilerweg“ und der leider unkorrekt benannte, auf den Familiensitz auf dem Zwingel verweisende „Zingelweg“ in Giswil.
Die Burgen von Giswil, Band 10 Giswiler Geschichtsheft https://www.hvgiswil.ch/publikationen/

 

Verwendung für Private

Die Wappenschutzgesetzgebung schützt Bürgerinnen und Bürger vor missbräuchlicher Verwendung von hoheitlichen Zeichen. Dadurch darf das Gemeindewappen nur in bestimmten Ausnahmefällen verwendet werden. Dies ist in folgenden Fällen ohne Bewilligung möglich:

-     als Abbildung in Wörterbüchern, Nachschlagewerken, wissenschaftlichen und ähnlichen Werken

-     bei der Ausschmückung von Festen und Veranstaltungen

-     bei der Ausschmückung von kunstgewerblichen Gegenständen wie Bechern, Wappenscheiben und Gedenkmünzen für Feste und Veranstaltungen

Darüber hinaus ist die Verwendung des Gemeindewappens ausschliesslich der Gemeinde vorbehalten. Die Verwendung durch Private beispielsweise in Flyern, Inseraten, als Aufdruck auf Kleidungsstücken und Werbematerialien etc. ist nicht gestattet.

Die Gemeinden haben aber die Möglichkeit, den Gebrauch ihres Wappens zu bewilligen, wenn keine Verwechslungsgefahr mit der hoheitlichen Funktion der Gemeinde besteht, der Gebrauch nicht irreführend ist oder gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstösst, z.B. für ideelle Zwecke.

Beabsichtigen Sie, das Gemeindewappen zu verwenden, z.B. als Verein, gemeinnützige Organisation etc., können Sie gerne ein Gesuch mit Beschreibung des Verwendungszwecks elektronisch (gemeinde@giswil.ow.ch) oder in Papierform an die Gemeindekanzlei einreichen.

292_Wappen_Giswil.pdf (PDF, 19.34 kB)