Nach einem Todesfall verlangen Banken, Versicherungen, Steuerverwaltung etc. von den gesetzlichen Erben eine formelle Erbenbescheinigung. Diese wird der Erbengemeinschaft nach Ablauf der Ausschlagungsfrist per Post zugestellt. Eine Bestellung ist nicht notwendig.

Die letzten zwei Seiten der Erbenbescheinigung dienen der Übertragung von Grundeigentum. Mit diesen kann beim Grundbuchamt der Eigentumsübergang auf die Erben eingetragen werden.

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