Gemeindeweibelin
Die Gemeindeweibelin wird von der Gemeindeversammlung auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Der Gemeindeweibelin obliegen:
- die ihr vom Einwohnergemeinderat übertragenen Aufgaben
- die amtliche Zustellung von Mitteilungen, Vorladungen, Verfügungen und Gerichtsbefehlen
- Wohnungsabnahmen
- Begleitung des Einwohnergemeinderates bei offiziellen Anlässen
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|