Feuerwehrrat
- Vollzug der Feuerschutzgesetzgebung des Kantons und der Gemeinde sowie anerkannten Fachverbänden.
- Aufsicht über die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr.
- Antrag an den Gemeinderat zur Festlegung des Sollbestandes von Stab, Zügen und Abteilungen.
- Einteilung, Versetzung und Entlassung von Feuerwehrangehörigen.
- Erstellung des Voranschlages zuhanden des Gemeinderates.
- Beschlussfassung über Materialanschaffungen im Rahmen des Globalbudgets.
- Ernennung und Beförderung des Kaders in Unteroffiziersfunktion und Einrichtung von Vorschlägen für Offiziere an den Gemeinderat.
- Festlegung der Teilnehmer an Feuerwehrkursen.
- Disziplinarstrafen und Bussen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|